Erinnerung zur Registrierkassenpflicht - Jahresbeleg

Erinnerung zur Registrierkassenpflicht - Jahresbeleg

Sehr geehrte Kunden!

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges!

Zum Abschluss Ihres Geschäftsjahres müssen Sie mit jeder Registrierkasse einen Jahresbeleg spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres erstellt haben.

Details für Ihre Kasse finden Sie im Anhang.

 

 

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